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   LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2009 - L 3 R 1016/06   

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https://dejure.org/2009,30278
LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2009 - L 3 R 1016/06 (https://dejure.org/2009,30278)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.01.2009 - L 3 R 1016/06 (https://dejure.org/2009,30278)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Januar 2009 - L 3 R 1016/06 (https://dejure.org/2009,30278)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76

    Verwirkung eines Rechts - Besondere Umstände - Verwirkungsverhalten -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2009 - L 3 R 1016/06
    Das Rechtsinstitut der Verwirkung ist als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch für das Sozialversicherungsrecht und insbesondere für die Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung anerkannt (BSG in SozR 2200 § 1399 Nr. 11 m. w. N.).

    Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn die Beklagte durch ein irgendwie geartetes Handeln bei dem Kläger den Eindruck erweckt hätte, sie würde berechtigte Beitragsforderungen nicht geltend machen, wobei bloßes Nichtstun nicht ausreicht (vgl. BSGE 47, 194 f).

  • BSG, 15.06.2000 - B 12 RJ 5/99 R

    Verjährungsfrist bei Beitragsansprüchen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2009 - L 3 R 1016/06
    Sie ist vielmehr so zu verstehen, dass der Rentenversicherungsträger bei Nichterfüllung der Abführungspflicht die rückständigen Beiträge von der Rente abziehen muss (vgl. BSG in SozR 3-2500 § 255 Nr. 1).
  • BSG, 23.05.1989 - 12 RK 66/87

    Nachholung der Einbehaltung von Krankenversicherungsbeiträgen von der Rente

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2009 - L 3 R 1016/06
    Die Rente selbst und ihre Berechnungselemente bleiben davon unberührt (so ausdrücklich BSG in SozR 2200 § 393a Nr. 3).
  • BSG, 23.05.1989 - 12 RK 23/88

    Anspruch der Bundesversicherungsanstalt auf nachträgliche Beiträge eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2009 - L 3 R 1016/06
    Eine solche Nacherhebung von Beiträgen verstößt grundsätzlich nicht gegen Treu und Glauben, jedenfalls wenn sie - wie hier - innerhalb der Grenzen der Verjährung erfolgt (so BSG, Urteil vom 23. Mai 1989 - 12 RK 23/88 - in HV-Info 1989, S. 2030 - zu dem insoweit inhaltsgleichen früheren Recht des § 393a Reichsversicherungsordnung ).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.09.2010 - L 5 KR 5138/08
    Solche die Verwirkung auslösenden Umstände liegen vor, wenn der Verpflichtete in Folge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand), und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteile entstehen würde (ständige Rspr., insbesondere seit BSG, Urt. vom 30.11.1978, - 12 RK 6/76 - ; vgl. etwa BSG, Urt. vom 14.7.2004, - B 12 KR 1/04 R - Urt. vom 29.1.1997, - 5 RJ 52/94 - Urt. vom 1.4.1993, - 1 RK 16/92 - Urt. vom 23.5.1989, - 12 RK 23/88 - Urt. vom 29.7.1982, - 10 RAr 11/81 - LSG Berlin-Brandenburg, Urt. vom 16.1.2009, - L 3 R 1016/06 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2018 - L 12 R 132/15
    Deswegen handelte es sich auch nicht um eine, ggf. eigenständig nach Maßgabe der §§ 44ff. SGB X zu beurteilende, (Teil )Aufhebung der Rente (vgl. bereits BSG, Urt. v. 23.5.1989 - 12 RK 66/87, 12 RK 23/88, 12 RK 35/88 - bzw. Urt. v. 14.9.1989 - 12 RK 9/89, sowie aus jüngerer Zeit u.a. Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, Urt. v. 16.1.2009 - L 3 R 1016/06).
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